Rehabilitationssport – Fitness auf Rezept

Seit 2009 bieten wir neue Perspektiven für Ihre aktive Gesundheitsvorsorge! Gesundheitstraining auf ärztliche Verordnung und von der Krankenkasse bezahlt.

Wer kann daran teilnehmen?
Jeder gesetzlich Versicherte mit einer ärztlichen Verordnung „Rehabilitationssport“ (Verordnung 56) aufgrund einer akuten oder chronischen Erkrankung.

Wo bekommt man eine Verordnung zum Rehabilitationssport?
Jeder niedergelassene Arzt kann diese Verordnung budgetfrei ausstellen.

Was beinhaltet Rehabilitationssport?
Rehabilitationssportgruppen sind speziell geprüfte und zertifizierte Kurse. Es handelt sich dabei um gymnastische Gruppenprogramme, die bei uns indikationsspezifisch in folgenden Gruppen durchgeführt werden:

  • Wirbelsäulengymnastik
  • Knie-/Hüftgymnastik

Die Rehabilitationssportverordnung beinhaltet 50 Therapieeinheiten über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten (in begründeten Ausnahmefällen sogar 120mal im Zeitraum von 36 Monaten).

Übersicht über die Kurszeiten des SGR Kronshagen Aktiv (H: Herzsport)

Zur Zeit nehmen wir aus Kapazitätsgründen mit Ausnahme des Herzsports bis auf weiteres keine neuen Teilnehmer auf. Wir bitten um Ihr Verständnis!

MARE AKTIV Reha-Zentrum-Ostküste

Montag
11.30 – 13.00 (H)
18.00 – 19.00

Dienstag
10:00 – 11:00 / 16.30 – 17.30 / 17:45 – 18:45

Mittwoch
11.30 – 13.00 (H)
18.00 – 19.00

Donnerstag
11.30 – 13.00 (H)
18.00 – 19.00

MARE AKTIV Therapiezentrum Hörn

Mittwoch
18.00 – 19.00 Uhr